In einem ersten Schritt ist zu entscheiden, ob ein absolutes Limit oder ein relatives Limit verwendet werden soll. Ein relatives Limit orientiert sich an einer Benchmark wie z.B. einem Index. Es handelt sich um ein Abweichungslimit, das festlegt, um wie viel Prozent das eigene Risiko von dem Risiko der Benchmark abweichen darf. Das Problem eines relativen Limits besteht darin, dass es keinen direkten Bezug zum Eigenkapital des Unternehmens hat. Das Unternehmen kann einen Index zunächst für eine angemessene Relation aus Rendite und Risiko halten, wobei das im Index enthaltene Risiko unter dem Risikotragfähigkeitspotenzial des Unternehmens liegt. Wenn sich jedoch die Rendite/Risiko-Relation des Index im Zeitablauf ungünstig verändert, kann das darin enthaltene Risiko das vom Unternehmen gewünschte Maß übersteigen, obwohl das Abweichungslimit stets eingehalten wird. Es mangelt hier an einer absoluten Kappungsgrenze für Risiken. Im Gegensatz dazu wird bei einem absoluten Limit ein Nominalbetrag festgesetzt, der als Höchstgrenze für die Verluste gilt. Dieser Betrag steht in einer direkten Relation zum vorhandenen Eigenkapital und es ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass die Relation eingehalten wird.
Bei den starren Limiten werden weder Gewinne noch Verluste auf das Limit angerechnet. Das vorgegebene Tageslimit bleibt für jeden Handelstag des Jahres konstant. Von den Verlustlimiten werden im Zeitablauf realisierte Verluste abgezogen, jedoch erfolgt keine Anrechnung von realisierten Gewinnen. Somit vermindert sich bei Eintritt von Verlusten der Handlungsspielraum des Finanzmanage-ments für die verbleibende Dauer des Risikozeitraums.
Bei den dynamischen Limiten werden die realisierten Gewinne und Verluste permanent angerechnet. In dieser Variante kann sich der Handlungsspielraum des Finanzmanagements bei häufigen Gewinnen über das ursprünglich geplante Limit hinaus erweitern. Das Finanzmanagement könnte in diesem Fall den über das ursprüngliche Limit hinaus erwirtschafteten Gewinn dem Risiko aussetzen. Daraus entsteht für das Unternehmen die Gefahr, den bereits realisierten Ertrag im Ablauf eines Jahres wieder zu verlieren.
In der gezeigten Abbildung ist der Verlauf der drei Limitkategorien im Zeitraum von einem Jahr gezeigt. Dem gegenübergestellt ist der Value at Risk für ein aus dem Rohstoff Kupfer bestehendes Portfolio. In der Phase 1 bleiben die Limite verhältnismäßig konstant. In Phase 2 setzt ein rapider Preisverfall bei Kupfer ein, der mit einer ungünstigen Wechselkursentwicklung einhergeht. Die hohen Verluste führen in der Phase 2 zu einer schnellen Verringerung des Limitbudgets und damit verbunden zu rapide sinkenden Grenzwerten bei dem Verlustlimit und dem dynamischen Limit. Dem gegenüber bleibt das starre Limit über den gesamten Zeitablauf konstant und erlaubt es, trotz der schlechten Marktentwicklung in Phase 2, auf Absicherungsgeschäfte vollständig zu verzichten, denn der Value at Risk liegt stets unterhalb des starren Limits. Für die gezeigte Marktentwicklung wird das Unternehmen bei Anwendung eines starren Limits und ohne Absicherungsgeschäfte nach dem Ablauf von 250 Tagen einen Verlust realisieren, der über dem budgetierten Risikokapital liegt.Die beiden selbstverzehrenden Limitkategorien verringern sich auf Grund der schlechten Marktentwicklung und zwingen das Finanzmanagement zum Handeln. Die Verwendung von selbstverzehrenden Limiten stellt im Gegensatz zu einem starren Limit die Einhaltung des budgetierten Risikokapitals sicher und ist daher zu empfehlen. Die gleiche Betrachtung gilt auch für die Limitierung des Cash Flow at Risk. Während ein Value at Risk Limit in der Regel die täglichen Verluste von Vermögenspositionen begrenzt, verhindert ein Cash Flow at Risk Limit die ungewünschte Unterschreitung eines bestimmten Niveaus der monatlichen operativen Cash Flows. Beide Bereiche, die Vermögenspositionen und die operativen Cash Flows, sind als zwei getrennte Risikofelder anzusehen.
Quelle: Vgl. HAGER, P. (2004), S. 239 ff.



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